Veranstaltungen des VDIV-RPS

Datenschutz - Jährliche Schulung

Termin:

Dienstag, 8. Oktober 2024; 10:00 - 17:00 Uhr inkl. Pausen

Ort:

Online-Seminar

Referent/en:

Dr. jur. Ralf Heydrich

Gebühr:

149,00 EUR netto - Mitglieder des VDIV-RPS und der VDIV Landesverbände
199,00 EUR netto - Nichtmitglieder
Auszubildende / Studenten / Praktikanten nehmen gegen Nachweis zum halben Preis teil.

Zielgruppe:

Datenschutzverantwortliche/-beauftragte; Führungskräfte; Geschäftsführer/innen; leitende Angestellte; Inhaber/innen

Inhalte:

SPEZIAL: Bonitätsauskunft vs. Selbstauskunft - was ist datenschutzrechtlich zulässig?

Die im Rahmen der turnusmäßigen Jahresschulung zum Thema Datenschutz werden die für den Verwalter notwendigen und einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) anhand von Praxisbeispielen erläutert und ihre Bedeutung für die Wohnungswirtschaft dargestellt. Schwerpunkt-Thema ist die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Einholung von Bonitätsauskünften durch den Verwalter über künftige Eigentümer oder Mieter unter Berücksichtigung der Möglichkeit, Selbstauskünfte zu verlangen.

Inhalt und Schwerpunkte
    • Grundlagen des Datenschutzrechtes
    • technisch-organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit
    • aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht
    • Umgang mit Datenschutzverstößen, Haftung und Sanktionen
    • Bonitätsauskünfte und Selbstauskünfte von Erwerbern und Mietern

    Lernziele
    Die Teilnehmenden sind in der Lage, die relevanten Rechtsgrundsätze des Datenschutzrechtes in der wohnungswirtschaftlichen Praxis anzuwenden und zu beachten. Ihnen sind die hierfür notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datensicherheit bekannt. Sie können adäquat auf Datenschutzverstöße reagieren.

    Spezial: Die Teilnehmenden erkennen, dass nach dem Grundsatz der Datenminimierung nur dann Daten verarbeitet werden dürfen, wenn dies erforderlich ist. Im Falle des Eigentümerwechsels und der Überprüfung des künftigen Erwerbers im Rahmen der Erteilung der Zustimmung durch den Verwalter gemäß § 12 WEG oder aber bei Mieterwechsel in der Sondereigentumsverwaltung bedeutet dies, dass zunächst von den Erwerbern/Mietern selbst Auskünfte einzuholen sind, wobei auch Nachweise zur Überprüfung der Richtigkeit der Angabe wie Gehaltszettel, Steuerbescheide und Kontoauszüge gefordert werden können, sodass in der Regel Bonitätsauskünfte von Auskunfteien nicht oder nur in Ausnahmefällen erforderlich sind und die diesbezügliche Datenverarbeitung deshalb nur im Ausnahmefall zulässig wäre.

    Voraussetzungen
    Grundkenntnisse der wohnungswirtschaftlichen Verwaltung und des Datenschutzes

    Ihr Referent
    RA Dr. jur. Ralf Heydrich
    Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    Spezialist für Datenschutz in der Immobilienwirtschaft

    Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen: Melden Sie sich gleich an!
    Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

    Anmeldeschluss: 07.10.2024

    Das Seminar wird durch den Gesetzgeber als Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 2a GeWo i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

    Alle Teilnehmende erhalten ein Skript, eine Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangabe und einem Ausweis von 5 Stunden 30 Minuten für ihren Weiterbildungsnachweis.

    Mitglieder des VDIV-RPS erhalten zum Erreichen des Fortbildungszertifikats 30 Punkte auf Ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.

    Aktuelles
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