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Weihnachtsbäume und Silvestermüll

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland informiert über die richtige Entsorgung nach dem Fest     

Ein geschmückter Weihnachtsbaum gehört für viele zu Weihnachten dazu, ebenso eine fröhliche Silvesterparty mit Feuerwerk zum Jahreswechsel. Nach den großen Feierlichkeiten nehmen Bewohner auf ihre Nachbarn und die Umwelt leider nicht immer Rücksicht: Sie lagern alte Weihnachtsbäume vor der Wohnungstür oder stellen den Baum - oft nicht einmal richtig abgeschmückt - einfach zu den Müllcontainern. Auch nach der Silvesterparty liegen Feuerwerksreste und leere Sektflaschen oft noch einige Tage später auf Straßen und Gehwegen verstreut, niemand zeigt sich für die Entsorgung verantwortlich.

Wichtig: Der Weihnachtsbaum muss immer komplett abgeschmückt sein, um von Kompostieranlagen verarbeitet werden zu können. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V.: „Eine Entsorgung des Baumes in Grünanlagen oder im Wald ist verboten. Viele Kommunen holen die Bäume allerdings nach den Feiertagen ab und entsorgen sie kostenlos. Der Ärger rund um die Baumentsorgung ist somit absolut vermeidbar.“ Die Termine werden in der Tagespresse, in Mitteilungsblättern, im Abfallkalender oder im Internet veröffentlicht. Findet keine organisierte Abholung statt, können die Bewohner ihren Baum bei einer kommunalen Sammelstelle selbst abgeben oder kleine, abgeschmückte Bäume eigenhändig zerkleinern und - soweit das übliche Müllvolumen nicht überschritten wird - über die Biotonne entsorgen. Eine weitere Option: Zoos und Tierparks (nach vorheriger Nachfrage) freuen sich über vollständig abgeschmückte Bäume und verwenden diese nach den Weihnachtstagen als Futter oder „Spielzeug“ für die Tiere.

Klare Regeln bezüglich der Entsorgung des Silvestermülls schreibt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeordnung vor: So ist immer der Verursacher selbst - ob Privatperson oder Veranstalter - für die Müllbeseitigung verantwortlich. Axel Ewen: „Ist dieser nicht mehr feststellbar, steht leider der Grundstückseigentümer in der Pflicht. Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die Verursacher Straßen, Gehwege und Anlagen eigenverantwortlich reinigen oder die anschließende Säuberung an einen Dienstleister in Auftrag geben.“ Zeitlich muss die Müllentsorgung nicht in der Silvesternacht oder am frühen Morgen stattfinden, es ist ausreichend, wenn die Partyüberreste im Laufe des Neujahrtages beseitigt sind. Eine Entsorgung des Silvestermülls hat nicht allein aus optischen Aspekten Priorität: Für spielende Kinder oder auch für Tiere wie Hunde und Katzen können abgebrannte Raketen, Böller und zerbrochene Glasflaschen ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen. Wichtig: Um Brandgefahr zu vermeiden, darf eine Entsorgung über die Restmülltonne erst dann erfolgen, wenn alle Feuerwerkskörper auch wirklich abgebrannt sind und keine Glut mehr vorhanden ist.

Über den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
Fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) organisiert. Die aktuell rund 150 Mitglieder verwalten in beiden Bundesländern etwa 156.500 Einheiten mit einem Wert von 19 Milliarden Euro. Der Verband ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (Berlin). Ziel ist es u.a., Wohnungs- und Miethauseigentümer zu aktuellen Immobilienthemen zu informieren, sie bei der Wahl des richtigen Verwalters zu beraten und im Streitfall zwischen Eigentümern und Verwaltern zu schlichten.

11.12.2023

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