Veranstaltungen des VDIV-RPS

Tod des Mieters - wie geht es weiter?

Termin:

Dienstag, 2. Juli 2024, 9:00 - 11:00 Uhr

Ort:

online

Referent/en:

RAin Henrike Butenberg

Gebühr:

50,00 EUR netto - Mitglieder des VDIV-RPS und der VDIV Landesverbände
67,00 EUR netto - Nichtmitglieder
Auszubildende/Studierende/Praktikanten zahlen bei Nachweis den halben Preis.

Zielgruppe:

Wohnimmobilienverwalter/innen, Sachbearbeiter/innen, Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführer/innen, leitende Angestellte, Auszubildende, Studierende, Praktikanten, Quer- und Seiteneinsteiger

Inhalte:

Was passiert, wenn der Mieter eines Wohnraummietvertrages stirbt? Es gibt eine gesetzliche Reihenfolge des Eintritts auf Mieterseite und der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Dritten. Das wird im Einzelnen mit Fallbeispielen dargestellt.


Inhalt und Schwerpunkte
  • Klärung, ob Sterben in der Wohnung vertragsgerecht ist oder Schadenersatzansprüche eröffnet
  • Klärung der Vertragsparteien eines Mietvertrages
  • Eintrittsberechtigte auf Mieterseite bei Tod des Mieters
  • Fortsetzung mit den Erben des verstorbenen Mieters
  • Betreuungsverfahren, wenn keine Eintrittsberechtigten oder Erben existent sind

Lernziele
Die Teilnehmenden sind nach dem Seminar in der Lage, die wirklichen Vertragsparteien des Mietvertrages zu bestimmen und Aussage darüber zu machen, wer auf Mieterseite in das Mietverhältnis eintritt, oder mit wem das Mietverhältnis fortgesetzt wird, wenn der Wohnraummieter stirbt. Geklärt wird zudem, welche Vermieteransprüche aus dem Mietvertrag bis zum Tod des Mieters sich gegen den Eintretenden oder Erben richten.

Voraussetzungen
Grundkenntnisse über Vertragsparteien und Inhalte eines Wohnraummietvertrages

Ihre Referentin
RAin Henrike Butenberg
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
ETL Müller, Hillmayer & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen: Melden Sie sich gleich an!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Anmeldeschluss: 01.07.2024

Das Seminar wird durch den Gesetzgeber als Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 2a GeWo i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

Alle Teilnehmenden erhalten ein Skript, eine Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangabe und einem Ausweis von 2 Stunden für ihren Weiterbildungsnachweis.

Mitglieder des VDIV-RPS erhalten zum Erreichen des Fortbildungszertifikats 10 Punkte auf Ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.

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