Veranstaltungen des VDIV-RPS

Modernisierung und Mieterhöhung - wie geht's?

Termin:

Donnerstag, 1. August 2024, 9:00 - 11:00 Uhr

Ort:

online

Referent/en:

RAin Henrike Butenberg

Gebühr:

50,00 EUR netto - Mitglieder des VDIV-RPS und der VDIV Landesverbände
67,00 EUR netto - Nichtmitglieder
Auszubildende/Studierende/Praktikanten zahlen bei Nachweis den halben Preis.

Zielgruppe:

Wohnimmobilienverwalter/innen, Sachbearbeiter/innen, Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführer/innen, leitende Angestellte, Auszubildende, Studierende, Praktikanten, Quer- und Seiteneinsteiger

Inhalte:

Das BGB ermöglicht es dem Vermieter bei 9 speziell geregelten Modernisierungstatbeständen (§555b BGB) den Mieter zur Duldung dieser Modernisierung zu verpflichten, soweit keine Härtegründe des Mieters der Duldung entgegenstehen. Sieben dieser Modernisierungstatbestände ermöglichen in der Folge eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung, also die teilweise Umlage der Modernisierungskosten auf den Mieter. Auch dagegen kann der Mieter jedoch Härtegründe einwenden. Die Voraussetzungen für die Modernisierungstatbestände, für deren Ankündigung, Duldung und anschließende Mieterhöhung werden im Einzelnen dargestellt und erläutert.


Inhalt und Schwerpunkte
  • Abgrenzung Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Darstellung der einzelnen Modernisierungstatbestände des § 555b BGB
  • Erläuterung der instandsetzenden Modernisierung
  • Formelle Voraussetzungen für Ankündigung (Inhalt, Fristen, Hinweis auf Härteeinwendungen des Mieters)
  • Formelle und inhaltliche Anforderungen an eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung insbesondere baualtersbedingter Abzug

Lernziele
Die Teilnehmenden sind nach dem Seminar auf Vermieterseite in der Lage, zwischen Instandsetzung, Modernisierung und instandsetzender Modernisierung zu unterscheiden, die Ankündigung einer Modernisierung zu formulieren und in der Folge eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung form- und fristgerecht anzukündigen. Auf Mieterseite können die Teilnehmenden die Mieter dahingehend beraten, ob und wie man sich gegen die angekündigte Modernisierung und Mieterhöhung zur Wehr setzen kann.

Voraussetzungen
Grundkenntnisse über den Abschluss und Inhalt eines Wohnraummietvertrages

Ihre Referentin
RAin Henrike Butenberg
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
ETL Müller, Hillmayer & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen: Melden Sie sich gleich an!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Anmeldeschluss: 31.07.2024

Das Seminar wird durch den Gesetzgeber als Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 2a GeWo i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

Alle Teilnehmenden erhalten ein Skript, eine Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangabe und einem Ausweis von 2 Stunden für ihren Weiterbildungsnachweis.

Mitglieder des VDIV-RPS erhalten zum Erreichen des Fortbildungszertifikats 10 Punkte auf Ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.

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