Veranstaltungen des VDIV-RPS

Verwalterforum - Miet- und WEG-Recht

Termin:

Mittwoch, 21. Juni 2023, 9:00 - 17:30 Uhr inkl. Pausen

Ort:

Nells Park Hotel, Dasbachstr. 12, 54292 Trier

Referent/en:

Dr. Olaf Riecke, RAin Henrike Butenberg

Gebühr:

Kosten für die Teilnahme inkl. Kaffeepausen, Mittagstisch und Dokumentation:
130,00 EUR netto - Mitglieder des VDIV-RPS und der VDIV-Landesverbände
180,00 EUR netto - Nichtmitglieder

Auszubildende/Studierende/Praktikanten nehmen gegen Nachweis kostenfrei teil.

Zielgruppe:

Wohnimmobilienverwalter/innen; Sachbearbeiter/innen; Führungskräfte; Geschäftsführer/innen; leitende Angestellte; Auszubildende; Studierende; Praktikanten

Inhalte:
Begrüßung | Vorstellung des Aussteller
 
"Das war ich nicht, das war schon so!"
Pflichten des Vermieters und Mieters aus dem Mietvertrag | Pflichtverletzung | Rechtswidrigkeit, Schuld | Schaden, Schadenersatz, Schadenminderungspflicht | Verzug, Fristsetzung | nachvertragliche Pflichten
Inhalt/Schwerpunkte
Pflichtverletzungen des Mieters | Ermittlung des Schadens | Geltendmachung des Schadens | Verjährung
Ihre Referentin:
RAin Henrike Butenberg
 
Vom Aufstieg und Fall des WEG-Verwalters
Dargestellt werden die tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Übernahme der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft anhand praktischer Beispiele. Spiegelbildlich erfolgt sodann die Erläuterung der tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Abberufung des Verwalters und der Beendigung des Verwaltervertrages unter Beachtung der Neuregelungen des Wohnungseigentumsrechtes durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz.
Inhalt/Schwerpunkte
Bestellung des Verwalters und Abschluss des Verwaltervertrages | Übernahme der Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft | Abberufung des Verwalters und Beendigung des Verwaltervertrages | Vergütungsansprüche nach Abberufung | Herausgabe der Verwaltungsunterlagen und Rechnungslegung
Ihr Referent:
Dr. Olaf Riecke
 
Explodierende Betriebskosten ? Heizen wird Luxus!
Mietzinsstruktur | Betriebskostendefinition | Betriebskostenvorauszahlung und -pauschale | Erhöhung der Betriebskosten in Abhängigkeit zur Betriebskostenabrechnung oder aufgrund anderer Umstände insbesondere bei steigenden Energiekosten
Inhalt/Schwerpunkte
Betriebskostendefinition | Betriebskostenteuerung | Möglichkeit der Umlage bei Teuerung
Ihre Referentin:
RAin Henrike Butenberg
 
Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?
Erläutert werden die Voraussetzungen für rechtsbeständige Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft über die allgemeine Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG sowie die Kostenverteilung bei baulichen Veränderungen nach § 21 WEG am Beispiel Einrichtung Ladestation für E-Mobilität.
Inhalt/Schwerpunkte
Mehrheitsbeschlüsse über abweichende Kostenverteilung für bestimmte Kostenarten | Mehrheitsbeschlüsse über abweichende Kostenverteilung einzelner Kosten | Gesetzliche Kostenverteilung bei baulichen Veränderungen gemäß § 21 WEG | Praktische Umsetzung abweichende Kostenverteilung durch den Verwalter
Ihr Referent:
Dr. Olaf Riecke
 
Lernziele
DieTeinehmenden können/sind in der Lage:
  • Anspruchsvoraussetzungen für Schadensersatzansprüche des Vermieters zu prüfen; haben Kenntnis, wer wofür beweispflichtig ist (Beweislastverteilung); haben Kenntnis über Klageverfahren und mögliche Verjährung von Ansprüchen samt deren Hemmung.
  • die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Amt des Verwalters und dessen schuldrechtlicher Grundlage - dem Verwaltervertrag - zu erkennen. Sie können wechselwillige Wohnungseigentümergemeinschaften schon vor Übernahme der Verwaltung bei den notwendigen Vorgängen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Verwaltung rechtssicher begleiten, um einen möglichst reibungslosen Übergang der Verwaltung zu ermöglichen. Den Teilnehmenden sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung durch Abberufung und ihre in diesem Zusammenhang bestehenden Rechte und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bekannt, insbesondere die Ansprüche auf befristete Fortzahlung der Verwaltervergütung, Herausgabe der Verwaltungsunterlagen und Rechnungslegung.
  • selber Betriebskosten zu definieren und zu beurteilen, ob es sich um umlagefähige Betriebskosten handelt; Voraussetzungen einer formell und materiell zutreffenden Betriebskostenabrechnung zu erkennen; gestellte Betriebskostensteigerungen formell und materiell wirksam geltend zu machen
  • rechtsbeständige Beschlüsse über eine von der Teilungserklärung oder der gesetzlichen Regelung abweichende Kostenverteilung zu formulieren und dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung zu beachten. Insbesondere können Sie die differenzierten Neuregelungen der gesetzlichen Kostenverteilung bei baulichen Veränderungen anwenden und den Wohnungseigentümern adäquate Lösungsvorschläge unterbreiten. Vor allem im Umgang mit Anträgen auf Errichtung von Ladestationen für Elektroautos erlangen die Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse, um den Eigentümern eine angemessene Beschlussfassung über derartige Anträge zu ermöglichen.
 
Voraussetzungen
  • grobe Kenntnis über Mindestanforderungen für einen Mietvertrag; grobe Kenntnis über Begrifflichkeiten wie Schönheitsreparaturen, Fristsetzung, Beschädigungen, Kenntnis im Umgang mit Mietverträgen; Kenntnis über Betriebskostenabrechnungen
  • Basiskenntnisse WEG-Recht
Programm

Wir empfehlen Ihnen:
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Anmeldeschluss: 19.06.2023

Die Veranstaltung wird durch den Gesetzgeber als Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 2a GeWo i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

Alle Teilnehmenden erhalten ein Skript, eine Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangabe und einem Ausweis von 6 Stunden für ihren Weiterbildungsnachweis.
Mitglieder des VDIV-RPS erhalten zum Erreichen des Fortbildungszertifikats 30 Punkte auf Ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.
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