Verwalter Forum

Verwalterforum – Miet- und WEG-Recht

02.09.2026 Atrium Hotel Mainz, Flugplatzstr. 44, 55126 Mainz 8:15 - ca. 18:00 Uhr inkl. Pausen und anschließendem Cocktail-Empfang

Im Rahmen dieses Fachforums erhalten Sie eine umfassende Darstellung der aktuellen Miet- und WEG-Rechtsprechung vor allem des BGH und deren Auswirkungen auf die Verwalterpraxis.

Neben dem fachlichen Input bietet Ihnen unser Verwalterforum auch ausreichend Raum für den persönlichen Austausch. In den Pausen haben Sie die Möglichkeit, mit den Referenten sowie Kolleginnen und Kollegen aus der Immobilienbranche ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus lädt eine begleitende Fachausstellung mit Angeboten verschiedenster Dienstleister aus der Wohnungswirtschaft zum Besuch ein.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich und Ihr Team auf den neuesten Stand zu bringen.
Für Ihr leibliches Wohl ist selbstverständlich gesorgt.

Im Anschluss an die Tagung lassen wir den Tag bei einem Cocktailempfang in entspannter Runde und angenehmer Atmosphäre ausklingen. Dazu laden wir Sie herzlich ein.

Programm

Diese Inhalte erwarten Sie

Die zulässige Miethöhe bei Neuvermietung und Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis – Risiken und Chancen für den Vermieter!
Mietpreisbremse bei Neuvermietung: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Neuvertragsmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Fehler bei der Mietpreisfestsetzung können zu Rückforderungsansprüchen und Erstattungen führen. | Ausnahmen der Mietpreisbremse: Neubauten (Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014) sind dauerhaft und umfassend modernisierte Wohnungen sind für die Erstvermietung von der Mietpreisbremse ausgenommen. Ebenso bildet die zulässige Vormiete einen Ausnahmetatbestand von der Mietpreisbremse, ebenso kann eine Modernisierung der Wohnung Zuschläge zur ortsüblichen Miete +10 % rechtfertigen. | Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis: Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Mietanpassung im laufenden Mietverhältnis, die bereits bei der mit Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind: Möglich ist eine Mietanpassungen über die Vergleichsmiete, aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen oder auf Grundlage wirksamer Index- bzw. Staffelmietvereinbarungen im Mietvertrag. Diesbezüglich existieren strenge formelle und materielle Voraussetzungen. | Strategische Handlungsmöglichkeiten für Vermieter: Aufgezeigt wird die rechtssichere Vertragsgestaltung, die Prüfung von Ausnahmetatbeständen, die optimale Nutzung zulässiger Mieterhöhungsinstrumente zur Vermeidung rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken.

Die Richter haben doch keine Ahnung von der Praxis | Rechtsprechungsupdate 2026 – Urteile, die Verwalter kennen müssen
Die Gerichte schlafen nicht. Die Entscheidungen zum WEG nehmen zu. Nicht nur der BGH hat sich grundlegend zum neuen Recht positioniert, auch die Amts- und Landgerichte freunden sich nach und nach mit dem neuen WEG an. Nicht immer zur Freude der Verwalter, was man bedauern, aber nicht ändern kann. Der Vortrag stellt die für Verwalter bedeutenden Urteile und die Konsequenzen für die Verwaltungspraxis dar. Er enthält Handlungsempfehlungen und Beschlussvorschläge, die dem Verwalter das Leben leichter machen.
Der BGH zu der Jahresabrechnung | Weite Beschlusskompetenz für Delegation von Verwaltungsentscheidungen auf den Verwalter nach BGH | Der BGH zum Verwaltervertrag | Sonderumlagen nach den Vorstellungen des BGH | Kostenverteilung nach Beschlussanfechtungsklage | Die Gerichte und die baulichen Veränderungen

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in der Wohn- und Gewerberaummiete 2025/2026 – Alles was Recht ist!
Die wichtigsten BGH-Entscheidungen der Jahre 2025 und 2026 werden kompakt dargestellt, erläutert und deren praktische Auswirkungen für den Vermieter aufgezeigt.
Verkehrssicherungspflicht | Eigenbedarf | Härtefall bei Kündigung | Nutzungsentschädigung nach Mietende | Übergabe durch Schlüsseleinwurf in den Briefkasten | Mietkautionsbürgschaft | Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens | energetische Modernisierung | Vertragsbeginn | Kündbarkeit bei bedingter Laufzeitvereinbarung | Wirtschaftlichkeitsgebot bei den Betriebskosten | Kündigungssperrfrist | Wertsicherungsklausel | Änderung der Nebenkostenvorauszahlung im Gewerberaummietvertrag | Untervermietung | Mietpreisbremse

Keiner will sie, jeder hat sie | Die smarte und wirtschaftliche Verwaltung von Kleinstgemeinschaften – so wird das gemacht
Keiner will sie haben, die 3er- 5er- und 10er-Gemeinschaften. Nur Ärger, riesiger Aufwand, kaum Ertrag. Das kann, muss aber nicht so sein. Denn auch kleinere Objekte können Spaß machen, sich sogar sehr lohnen. Man muss juristisch nur die richtigen Weichen stellen, angefangen mit der Bestellung, dem Vertrag sowie mit cleveren Beschlüssen. Der Vortrag zeigt, wie es geht.
Bestellung ohne Vorverwalter | Besonderheiten beim Vertragsabschluss | Die Einbindung der Wohnungseigentümer | Zwingende Beschlüsse nach § 27 Abs.2 WEG | Die Aufarbeitung der Vergangenheit

Ihre Lernziele

Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, sämtliche Problemstellungen in ihrer täglichen Praxis zu den genannten inhaltlichen Schwerpunkten in Übereinstimmung mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtssicher und praktikabel zu lösen.

Staatlich anerkannte Weiterbildungsmaßnahme

Die Veranstaltung wird durch den Gesetzgeber als Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 2a GeWo i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

Inkl. Skript und Teilnahmebescheinigung

Alle Teilnehmenden erhalten ein Skript, eine Teilnahme-bescheinigung mit Inhaltsangabe und einem Ausweis von 5 Stunden für ihren Weiterbildungsnachweis.

30 Punkte für das Weiterbildungskonto

Mitglieder des VDIV-RPS erhalten zum Erreichen des Fortbildungszertifikats 30 Punkte auf Ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.

Ihr/e Referent/en

RAin Henrike Butenberg

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwältin München

RA Stephan Volpp

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Stuttgart

Für wen ist das Seminar geeignet?

  • Wohnimmobilienverwalter/innen
  • Sachbearbeiter/innen
  • Fach- und Führungskräfte
  • Geschäftsführer/innen
  • leitende Angestellte
  • Auszubildende
  • Studierende
  • Praktikanten
  • Quer- und Seiteneinsteiger

Voraussetzungen

Grundkenntnisse

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Anmeldeschluss: 31.08.2026

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