„Aber die Küche bleibt hier!“ – Rückbauansprüche des Vermieters im laufenden und beendeten Mietverhältnis
Wer kennt nicht den Streit mit dem Mieter, wenn es um das Inventar der Wohnung geht? Was passiert mit der Einbauküche des Mieters nach der Kündigung? Darf der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen? Wann geht das Eigentum auf den Vermieter über? Muss der Vermieter den Mieter entschädigen?
Fragen über Fragen, die nach Lösungen suchen.
Das Seminar beleuchtet die Rechtslage aus Sicht des Mietverwalters und gibt leicht umzusetzende Praxistipps.
Diese Inhalte erwarten Sie
- Vertragliche Vereinbarungen über bauliche Veränderungen
- Der Umgang mit ungenehmigten Veränderungen
- Rückbauansprüche im laufenden Mietverhältnis
- Rückbauansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses
- Wann sind Rückbauansprüche unbillig?
- Schadenersatz statt des Rückbaus
Ihre Lernziele
Staatlich anerkannte Weiterbildungsmaßnahme
Das Seminar wird durch den Gesetzgeber als Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 2a GeWo i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.
Inkl. Skript und Teilnahmebescheinigung
Alle Teilnehmenden erhalten ein Skript, eine Teilnahme-bescheinigung mit Inhaltsangabe und einem Ausweis von 3 Stunden für ihren Weiterbildungsnachweis.
10 Punkte für das Weiterbildungskonto
Mitglieder des VDIV-RPS erhalten zum Erreichen des Fortbildungszertifikats 10 Punkte auf Ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.
Ihr/e Referent/en
RA Stephan Volpp
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Stuttgart
Für wen ist das Seminar geeignet?
- Wohnimmobilienverwalter/innen
- Sachbearbeiter/innen
- Fach- und Führungskräfte
- Geschäftsführer/innen
- leitende Angestellte
- Auszubildende
- Studierende
- Praktikanten
- Quer- und Seiteneinsteiger
- Inhaber/innen
Voraussetzungen
Basiskenntnisse
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Anmeldeschluss: 15.04.2026